Straßburg (DT/KNA/reh) Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) sind die Protestaktionen des Lebensrechtlers Klaus Günter Annen vor Frauenarztpraxen und im Internet von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Deutsche sei in seinen Grundrechten verletzt worden, als deutsche Gerichte seine Flugblatt-Proteste verboten, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Der EGMR sprach Annen wegen Verletzung der Meinungsfreiheit eine Entschädigungszahlung von rund 13 700 Euro zu.
Sieg vor Menschenrechtsgerichtshof
EGMR-Richter sprechen Klaus Günter Annen Entschädigung zu und rügen deutsche Gerichte wegen Missachtung der Meinungsfreiheit