Karlsruhe (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung von Straftätern für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter fordern zudem eine umfassende Reform. Bis dahin dürfen als gefährlich geltende Gewalt- und Sexualtäter nach Verbüßung ihrer Strafe nur unter strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Gesamtkonzept erstellen. Hierfür setzten die Richter eine Frist von zwei Jahren (Az. 2 BvR 2365/09). Die Entscheidung bedeutet keine sofortige Freilassung für mehrere hundert Verwahrte.