„Inobhutnahmen sind zu oft fehlerbehaftet“, das kritisierte der Sorgerechtsanwalt Heinrich Michael Roth in der „Tagespost“ (DT vom 10.1.). Zwei aktuelle Ereignisse aus Gelsenkirchen zeigen, wie schwierig es für die Jugendämter ist, die richtigen Entscheidungen zu treffen und wie wichtig eine engmaschige Überprüfung von Problemfällen ist. Anfang Januar stirbt ein einjähriger Junge, den das Jugendamt Gelsenkirchen aus seiner Familie genommen und nach einer Entscheidung des Amtsgerichts in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben hat. Dort, im sauerländischen Plettenberg, wurde das Kind jetzt, mutmaßlich durch den Pflegevater, misshandelt und getötet.
Sensibilität ist notwendig
Problem Inobhutnahme von Kindern: Ein Blick in die Praxis eines Jugendamtes. Von Heinrich Wullhorst