Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gestärkt. In einem Urteil zu einem lettischen Fall hieß es am Dienstag, staatliche Behörden müssten den Religionsgemeinschaften unparteiisch und neutral gegenüberstehen. Sie dürften sich nicht die Entscheidung darüber anmaßen, welche Glaubensrichtungen und Ausdrucksformen legitim seien. Damit bekamen die Kläger einer altorthodoxen Gemeinschaft Recht, die dagegen geklagt hatten, dass ihnen die Anerkennung entzogen worden war.