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Schweizer Lebensschützern wird Veranstaltungsort nicht bewilligt

Als Ersatzveranstaltung für den Schweizer „Marsch fürs Läbe“ hätte am 19. September in Winterthur ein Lebensschutz-Treffen stattfinden sollen. Nun haben die Veranstalter eine Absage vom Kongresszentrum erhalten, wo das Treffen ausgerichtet werden sollte.
Gewaltsame Proteste gegen schweizerischen "Marsch fürs Läbe"
Foto: Paul Zinken (dpa) | Dass „Gewaltandrohungen von linksextremer Seite zu solchen Absagen führen“, komme „einem Einknicken vor der Gewalt und einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich“, so die Organisatoren des Marsches.

Am 19. September hätte im Kongresszentrum „gate27“ im schweizerischen Winterthur das „Marsch fürs Läbe-Träffe“ stattfinden sollen. Es wäre eine Ersatzveranstaltung gewesen für den „Marsch fürs Läbe“, der in Zürich keine Bewilligung erhalten hatte. Doch nun bekamen die Veranstalter eine Absage von den Verantwortlichen des Kongresszentrums. 

Große Mobilisierung, um Veranstaltung zu verhindern

Nach Angaben der Polizei gebe es in der Stadt Winterthur wie auch im Internet eine große Mobilisierung, um die Veranstaltung der Lebensschützer zu verhindern. Die Polizei rechne damit, dass sich eine große Gruppe Gewaltbereiter zu einer unbewilligten Demonsration versammeln werde. Die Polizei müsse das Zentrum folglich mit dem für Winterthur bisher größten Polizeiaufgebot abriegeln. Nur so hätte die Sicherheit aller Teilnehmenden garantiert werden können. Deshalb hat sich die Geschäftsleitung des Kongresszentrums einer Mitteilung zufolge entschieden, den Veranstaltern des „Marsch fürs Läbe-Träffe“ das Gastrecht zu entziehen.

Die Lebensschützer bedauern diesen Entscheid. Sie prüfen nun eine Klage gegen die Verantwortlichen für die Demonstrationen. Das Kongresszentrum „gate27“ befindet sich im Herzen von Winterthur. Eigentümerin ist die Freie Evangelische Gemeinde Winterthur.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Zürcher Polizeidirektion den „Marsch fürs Läbe” verboten. Grund dafür war die Gefahr von Ausschreitungen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hob diese Entscheidung aber kurzfristig auf. Es argumentierte mit der freien Meinungsäußerung und mit dem Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit. So konnte der „Marsch fürs Läbe” 2019 stattfinden, ebenso Gegendemonstrationen.

Ausschreitungen befürchtet

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Wie es auf der Seite des Vereins heißt, wurde der diesjährige Marsch wegen befürchteter Ausschreitungen abgelehnt. Die Polizeidirektorin gewichte die „Gefahr durch Angriffe linksradikaler Gewalttäter” als zu hoch. Gegen den Beschluss reichte das Organisationskomitee auch in diesem Jahr Beschwerde ein.
Die Form des Marsches wäre in diesem Jahr in jedem Fall anders, weil die Anti-Corona-Auflagen Großveranstaltungen mit über 1.000 Personen erst ab Oktober wieder genehmigen. Also verzichtete das Organisationskomitee von „Marsch fürs Läbe“ auf eine öffentliche Demo und plante am 19. September eine familienfreundliche Veranstaltung mit 300 Besuchern in Winterthur. Jetzt kann auch dieses Treffen nicht stattfinden.

Der Geschäftsführer des Kongresszentrums, Roger Tacheron, erklärte, in den letzten Wochen habe sich der Ton rund um die Veranstaltung von „Marsch fürs Läbe“ in einem Maß verschärft, dass sich eine Neubeurteilung der Situation aufgedrängt habe. „Die aufgeheizten Gemüter und verhärteten Positionen“ hätten signalisiert, dass Winterthur keine familiäre Veranstaltung, sondern Eskalation zu erwarten habe. Doch „Provokation, Vandalismus und Extremismus widersprechen dem Anliegen des gate27, als öffentliches Kongresszentrum für die Stadt da zu sein“, heißt es in einer Pressemitteilung. Schließlich habe die Mitverantwortung gegenüber Anwohnern, Vereinsmitgliedern, Gebäuden und der Öffentlichkeit die Verantwortlichen des „gate27“ dazu bewogen, dem Veranstalter „Marsch fürs Läbe“ abzusagen. Roger Tacheron: „Es war ein Verunftsentscheid, um einer Gewalteskalation vorzubeugen.“

Einknicken vor Gewalt?

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Das Organisationkomitee des „Marsch fürs Läbe“ äußert sich in einer Pressemitteilung enttäuscht. Zwar habe man teilweise Verständnis für die Verantwortlichen des Konferenzzentrums, was die Befürchtungen hinsichtlich etwaiger Gebäudeschäden und unangenehmer Einschränkungen angehe. Dass aber „Gewaltandrohungen von linksextremer Seite zu solchen Absagen führen“, komme „einem Einknicken vor der Gewalt und einer massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit gleich“. Damit habe es eine „kleine, links-anarchistische Minderheit geschafft, eine Veranstaltung in einem privaten Kongresszentrum zu stoppen“.

Die christlich-konservative Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) sieht die Meinungsfreiheit und damit die Demokratie in der Schweiz als gefährdet. „Wo bleibt der Aufschrei, dass hier die verfassungsmässigen Grundrechte ausgehebelt werden?“, fragt die Partei und fordert strafrechtliche Konsequenzen für die „Demokratie-Zerstörer“.  DT/chp

Weitere Hintergründe erfahren Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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