Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Regelungen zur Sicherheitsverwahrung als verfassungswidrig erklärt. Ist das Urteil aus Ihrer Sicht eine Enttäuschung? Wir sind verwundert und natürlich auch ein wenig enttäuscht. Die Richter haben es nicht geschafft, die Opferperspektive mit einzubringen. Im Vordergrund stehen nur die Täter. Es macht uns Sorgen, dass lediglich die Täter mit einem extremen Gefahrenpotenzial weiterhin eingesperrt bleiben. Natürlich sind wir sehr dankbar dafür, dass mit dem Urteil nun nicht alle Täter en bloc ohne Prüfung des Staates auf freien Fuß gesetzt werden. Was aber geschieht mit den Personen, die „nur gefährlich“ sind, und für die die Sicherungsverwahrung nun aufgehoben wird? Das Gericht hat ...
Schutz der Bürger muss Priorität haben
Veit Schiemann, Sprecher des Weißen Rings, ist über das Urteil zur Sicherungsverwahrung enttäuscht. Von Clemens Mann