Manche Richter können der Versuchung Politik zu machen, statt sich auf das Sprechen von Recht zu beschränken, nicht widerstehen. Wie schwer derartige Grenzüberschreitungen wiegen, hängt von der Bedeutung des Gerichts und vom Sachverhalt ab, den die Möchtegern-Politiker entscheiden sollen. Daher steht bei dem Fall, mit dessen Verhandlung der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) diese Woche begann, viel auf dem Spiel. Dabei müsste der BGH nur entscheiden, ob das Landgericht Fulda einen Anwalt zu Recht oder zu Unrecht wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilte, weil er einer Mandantin riet, den Schlauch der Magensonde (PEG), die ihre komatöse Mutter ernährte, zu durchtrennen.