In Bayern wurde vor kurzem die Sargpflicht gelockert. Damit folgt der Freistaat dem Beispiel 13 anderer Bundesländer, Sachsen plant als nächstes eine Änderung des Bestattungsgesetzes. Ein Blick auf die Bestattungsgesetze der Bundesländer zeigt: Die Bestattungskultur ist im Wandel.
Urne im Wohnzimmer
In Hamburg dürfen Friedhöfe bereits als Erholungsräume und für „soziale, kulturelle, gewerbliche und öffentliche Zwecke“ genutzt werden, als erstes Bundesland ermöglichte es Mensch-Tier-Bestattungen. Ein ähnlich liberales Bestattungsgesetz hat Nordrhein-Westfalen: Dort darf die Asche der verstorbenen Angehörigen auch außerhalb von Friedhöfen verstreut werden, die Urne kann mit Zustimmung der Ordnungsbehörde auch außerhalb von Friedhöfen beigesetzt werden. Theoretisch könnte man die Urne also auch mit nach Hause nehmen.
Sachsen-Anhalt hingegen hält als letztes Bundesland weiterhin an der Sargpflicht fest. In einem Beschluss des Landtags zur Änderung des Bestattungsgesetzes heißt es in Bezug auf die Debatte um die Lockerung der Sargpflicht, von dem Bestattungsgesetz in seiner aktuellen Form drohe keine Einschränkung der Religionsfreiheit. DT/ vwe
Ob eine Tuchbestattung auch aus finanziellen Gründen beansprucht werden kann und welches Bundesland den ersten muslimischen Friedhof eröffnete, lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.