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Republikaner fordern: Bundesstaaten sollen über Abtreibungsgesetze entscheiden

Im Herbst wird der Oberste US-Gerichtshof über ein restriktives Abtreibungsgesetz in Mississippi entscheiden. Schon jetzt ergreifen zahlreiche Republikaner Partei für den Bundesstaat. Sie hoffen auf ein neues Grundsatzurteil in der Abtreibungsfrage.
Oberster Gerichtshof urteilt zu Abtreibung
Foto: Andrew Harnik (AP) | Das umstrittene Grundsatzurteil "Roe vs. Wade" aus dem Jahr 1973 ermöglicht einen straffreien Zugang zu Abtreibungen im ersten Trimester einer Schwangerschaft.

In den USA haben sich zahlreiche republikanische Gouverneure und Kongressabgeordnete hinter ein im Bundesstaat Mississippi erlassenes Gesetz gestellt, das Abtreibungen abgesehen von wenigen Ausnahmen ab der 15. Schwangerschaftswoche verbietet.

Damit greifen die republikanischen Politiker in einen juristischen Streitfall ein, der über die zukünftige amerikanische Abtreibungsgesetzgebung entscheiden könnte. Voraussichtlich im Herbst wird der Oberste Gerichtshof der USA über das Gesetz, den „Gestational Age Act“, verhandeln. Dieses war bereits 2018 erlassen worden, nach einer Klage der einzigen Abtreibungsklinik in Mississippi, der „Jackson Women's Health Organization“, hatte es ein Bundesgericht jedoch mit einer Einstweiligen Verfügung gestoppt.

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Republikanische Gouverneure: Abtreibung soll Sache der Bundesstaaten werden

Unterstützung erhält Mississippi nun von einem Dutzend republikanischer Gouverneure, angeführt vom Gouverneur des Bundesstaats South Carolina, Henry McMaster. Wie die Nachrichtenagentur „Associated Press“ (AP) berichtet, wandten sich die Gouverneure über ihre Anwälte am Donnerstag an den „Supreme Court“ und forderten, dass die Abtreibungsgesetzgebung den einzelnen Bundesstaaten überlassen werden sollte. Zuvor hatte bereits der Justizminister von Mississippi das Oberste Gericht aufgefordert, das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aufzuheben. Das umstrittene Urteil aus dem Jahr 1973 ermöglicht einen straffreien Zugang zu Abtreibungen im ersten Trimester einer Schwangerschaft – mit gewissen Einschränkungen auch noch im zweiten Trimester.

Die Anwälte McMasters erklärten in ihrem Schreiben an den Obersten Gerichtshof, dass dieser die Gelegenheit nutzen solle, um „die Fehler in seiner Rechtsprechung zur Abtreibungsfrage zu korrigieren“. Anstatt ein in der Verfassung verbrieftes, bundesweites Recht auf Abtreibung zu schaffen, sollte es der Oberste Gerichtshof den Bundesstaaten überlassen, den Zugang zu Abtreibungen einzuschränken. So könnten die Bürger mithilfe des „demokratischen Prozesses“ Einfluss auf die geltende Rechtslage nehmen.

Ähnlich argumentierten am Donnerstag zudem auch 184 republikanische Kongressabgeordnete. Auch sie wandten sich an den Obersten Gerichtshof und nannten es „lange überfällig“, dass das höchste US-Gericht die legislative Kompetenz an die Gesetzgeber zurückgebe.

Urteil im kommenden Jahr erwartet

Seit Jahren erlassen US-Lebensschützer auf bundesstaatlicher Ebene strikte Abtreibungsgesetze, gegen die Abtreibungsbefürworter meist klagen. So wollen sie den Obersten Gerichtshof dazu bringen, sich erneut mit der Abtreibungsfrage zu befassen. Insbesondere nachdem der ehemalige US-Präsident Donald Trump während seiner Amtszeit drei konservative Richter an den Supreme Court berief, sind die Hoffnungen von Lebensschützern wieder deutlich gestiegen. Nach dem Tod der linksliberalen Höchstrichterin Ruth Bader Ginsburg sorgte Trump mit der Ernennung der konservativen Juristin Amy Coney Barrett dafür, dass der Oberste Gerichtshof eine deutliche konservative Mehrheit von sechs zu drei Richtern aufweist. 

Wie der Oberste Gerichtshof im Fall des Gesetzes aus Mississippi urteilen und ob es zu einem neuen Grundsatzurteil kommen wird, ist dennoch nicht klar. Sollte der „Supreme Court“ aber ein weitgehendes Abtreibungsverbot ab der 15. Schwangerschaftswoche für verfassungskonform erklären, dürfte dies auch den Weg ebnen für zahlreiche weitere strikte Abtreibungsgesetze, die in einigen republikanisch regierten Bundesstaaten bereits erlassen wurden, bislang jedoch nicht in Kraft traten. Ein Urteil wird für das kommende Jahr erwartet.  DT/mlu

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