Zwar wird der Gemeinsame Bundesausschuss voraussichtlich erst Mitte September endgültig darüber entscheiden, ob die umstrittenen Bluttests, mit denen Schwangere ihre ungeborenen Kinder auf Trisomien wie das Down-Syndrom testen lassen können, in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Dass die Kassen die Kosten für die Tests bei sogenannten Risikoschwangeren übernehmen werden, gilt jedoch bereits als ausgemacht. Als „Risikoschwangerschaft“ gelten Schwangerschaften, bei denen Schwangere zwei von 52 Risikofaktoren aufweisen. Hinzu kommt: Schwangere, die jünger als 18 und älter als 35 Jahre alt sind, gelten per se als Risikoschwangere.
Politik
Rentenpunkte für die Pflege
CSU-MdB Stephan Pilsinger will Eltern von behinderten Kindern finanziell entlasten.