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„Regelungsdichte nicht ausreichend“

Deutscher Ethikrat fordert Nachbesserung der PID-Rechtsverordnung – ZdK-Präsident Alois Glück kündigt weiteren Widerstand an

Berlin (DT/KNA/reh) Der Deutsche Ethikrat, der Bundesregierung und Parlament in bioethischen Fragen beraten soll, fordert Nachbesserungen bei der von der Bundesregierung verabschiedeten Rechtsverordnung für die Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Verordnung genüge nicht dem vom Bundestag beschlossenen PID-Gesetz, erklärte das Gremium gestern in Berlin. Das Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Verordnung am 14. November verabschiedet. Sie regelt die Zahl und Zulassung von Zentren für die PID, die Einrichtung der Ethikkommissionen und die Dokumentation. Der Bundesrat muss der Rechtsverordnung noch zustimmen. Die PID ist umstritten, weil bei ihr im Reagenzglas erzeugte menschliche Embryonen vor der Einpflanzung in ...

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