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Reform des Transplantationsgesetzes

Berlin (DT/KNA) Das Bundeskabinett hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Darin werden die Krankenhäuser nochmals ausdrücklich verpflichtet, den Hirntod möglicher Organspender zu melden und aktiv an einer Organentnahme mitzuwirken, teilte die Regierung in Berlin mit. In jeder Klinik soll es künftig auch einen Transplantationsbeauftragten geben. Er soll potenzielle Organspender melden sowie die Verbindungsstelle zwischen Krankenhaus und Transplantationszentren einnehmen. Zwar sind die Kliniken schon heute verpflichtet, mögliche Organspender zu melden. Nur 40 Prozent kommen indes dieser Verpflichtung nach.

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