Washington/Vatikanstadt (DT/KNA/RV/Zenit/sei) Priester, die mit einer Frau zusammenleben, zivil heiraten, Kinder haben, ihr Amt seit fünf Jahren nicht mehr ausüben oder aus irgendeinem anderen Grund ihre eigentliche Tätigkeit aufgeben, ohne dies ihrem Bischof mitzuteilen und Antrag auf Laisierung zu stellen, können nach einem Verfahren auf Initiative des zuständigen Ortsbischofs aus dem Priesteramt entlassen werden. Das berichtet die katholische US-Nachrichtenagentur CNS unter Berufung auf den Präfekten der Kleruskongregation, Kardinal Claudio Hummes. Ein entsprechendes Schreiben des Kurienchefs vom 18.
Priester-Laisierung neu geregelt
Bischöfe sollen Geistliche, die mit einer Frau zusammenleben, künftig eher in den weltlichen Stand versetzen können