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Presserat debattiert Richtlinie 12.1

Dem Kontrollgremium liegen 30 Beschwerden wegen der Berichterstattung über die Vorfälle in der Kölner Silversternacht vor
Pegida-Kundgebung in Stuttgart
Foto: dpa | Nicht nur Wutbürger vertrauen inzwischen häufig eher den Mitteilungen Gleichgesinnter in sozialen Netzwerken – einschließlich Verschwörungstheorien – als den klassischen Medien Print, Hörfunk und Fernsehen. Daran sind die Medien nicht immer unschuldig

Berlin (DT/KNA/reh) Der Deutsche Presserat will an diesem Mittwoch in Berlin über eine mögliche Änderung des Anti-Diskriminierungs-Passus im Pressekodex beraten. Dabei geht es um die Berichterstattung über Straftaten und die sogenannte Richtlinie 12.1. Der Pressekodex mit seinen 16 Ziffern hält Grundsätze für journalistische Berichterstattung und Verhaltensweisen fest. Hinzu kommen ergänzende Richtlinien. So geht es etwa um Sorgfalt, Wahrhaftigkeit, Persönlichkeitsschutz und den Umgang mit religiösen Überzeugungen. Ziffer 12 befasst sich mit Diskriminierungen.

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