Würzburg (DT/reh) Die Rechtsverordnung, welche die Ausführung des Anfang Dezember in Kraft getretenen Präimplantationsgesetzes (PräimpG) regeln soll, lässt weiter auf sich warten. Wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums der „Tagespost“ auf Anfrage mitteilte, arbeiteten die zuständigen Mitarbeiter in der federführenden Behörde derzeit „mit Hochdruck“ an der „technisch, juristisch und inhaltlich sehr anspruchsvollen Materie“. Derzeit könne niemand sagen, wann die Arbeiten an den Ausführungsbestimmungen, die laut Gesetz auch der „Zustimmung des Bundesrates“ bedarf, abgeschlossen seien. Der Deutsche Bundestag hatte das PräimpG nach heftigen Auseinandersetzungen am 7.
PID-Operationen in Grauzone
Obwohl gesetzlich erlaubt, ist die Durchführung der PID derzeit untersagt – Lübecker Klinik bereitet Patienten dennoch vor