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Organspendegesetz verabschiedet

Künftig soll jeder Bürger gebeten werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden – Kontroverse um den Datenschutz. Von Stefan Rehder
Foto: dpa | Auch eine Organspende: Die Augenhornhaut, die bei Toten entnommen und als Transplantat bei Patienten eingesetzt wird.

Es war keine Überraschung, als der Deutsche Bundestag gestern um 11 Uhr zur Abstimmung über den fraktionsübergreifenden „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ schritt, da war jedem im Plenarsaal längst klar, wie das Ergebnis lauten würde, das Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) wenig später verkündete: Der von 222 Abgeordneten eingebrachte Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/ 9030) wurde „mit einer sehr großen Mehrheit, bei einigen Gegenstimmungen und einigen Enthaltungen“ angenommen.

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