Wien (DT/KAP) Österreichs Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags und die dabei vorgenommene Unterscheidung zwischen Religionsgemeinschaften und anderen Organisationen sind verfassungsgemäß. Das hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Dass der Kirchenbeitrag als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, der Mitgliedsbeitrag für einen Verein jedoch nicht, sei nicht unsachlich und daher auch nicht verfassungswidrig, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Verfassungsrichter entschieden damit über die Beschwerde des Sprechers der „Initiative Religion ist Privatsache“, Eytan Reif.