Recht, wem Recht gebührt. Vor einem Jahr war der katholische Gynäkologe und langjährige Direktor des städtischen „Krankenhauses der Heiligen Familie“ in Warschau, Bogdan Chazan, in die Schlagzeilen gerückt. Der Grund: Dem 70-Jährigen wurde vom damaligen polnischen Gesundheitsminister und der Warschauer Oberbürgermeisterin vorgeworfen, gegen seine ärztliche Pflicht verstoßen zu haben, weil Chazan einer schwangeren Patientin, die um eine Abtreibung gebeten hatte, keinen Arzt vermittelt hatte, der dazu bereit gewesen wäre. Chazan selbst hatte einen solchen Eingriff, wie auch die Information über einen Abtreibungsarzt, mit der Begründung abgelehnt, dass er dazu aus Gewissens- und Glaubensgründen nicht verpflichtet sei.
„Nur eine Angst ist richtig – Gottesfurcht“
Polnischer Gynäkologe Bogdan Chazan im Recht – Verfassungstribunal stellt sich auf Seite des Gewissens. Von Stefan Meetschen