Karlsruhe (DT/dpa) Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat aufgefordert, mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor. (Az.: 2 BvB 1/13) Darin fordern die obersten Richter zusätzliche Beweise in mehreren Punkten. So soll der Bundesrat auch darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze sogenannte V-Leute hatte, dies jedoch nicht offengelegt hatte.