Das aktuelle Vorhaben des Bundestages, die Beihilfe zum Suizid (§ 217 Strafgesetzbuch) und die Tötung auf Verlangen (§ 216) bestimmten Personengruppen zu erlauben, hielten die meisten Experten einer Fachtagung in Berlin am Freitag für ein unnötiges parlamentarisches Unterfangen. Nur einer der derzeit drei vorliegenden Gesetzentwürfe sei einigermaßen akzeptabel. Er wurde in der „Zeitschrift für Lebensrecht“ (Heft 1–2, 2014, S. 25) publiziert.
Niemand soll töten müssen und dürfen!
Eine Berliner Fachtagung der Aktion Lebensrecht für Alle und der Christdemokraten für das Leben zum ärztlich assistierten Suizid bot neue Einblicke. Von Rainer Klawki