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Neues von Kristina Hänel

Die Abtreibungsärztin wurde im Marburger Rathaus ausgezeichnet. Von Stefan Rehder
Kristina Hänel ausgezeichnet
Foto: Silas Stein (dpa) | Die nächste Station ist für die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel das Bundesverfassungsgericht.

Die gegen das Werbeverbot für Abtreibungen aufbegehrende Gießener Ärztin Kristina Hänel sorgt weiter für Schlagzeilen. Und das im Wochentakt. Zumindest derzeit. Vergangene Woche hob das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt das Urteil des Landgerichts Gießen gegen Hänel auf. Anders als mancherorts kolportiert, stellt die Entscheidung des OLG Frankfurt jedoch keinen Freispruch Hänels dar.

Kein Freispruch für Hänel

Im November 2017 hatte zunächst das Amtsgericht Gießen Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Praxishomepage zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt. Dagegen hatte Hänel Berufung eingelegt. Im Oktober 2018 verwarf das Landgericht Gießen diese und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Daraufhin beantragte Hänel Revision beim OLG Frankfurt. Das OLG begründet seine Entscheidung nun damit, dass es bei der Überprüfung des Urteils die inzwischen eingetretene Reform des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) zu berücksichtigen gehabt habe. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Neufassung des § 219a StGB, die der Deutsche Bundestag nach monatelangem Streit im Februar diesen Jahres mit großer Mehrheit verabschiedet hatte, zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führe. Das OLG verwies das Verfahren daher zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen (Az 1Ss 15/19).

Keine Freude über das Urteil bei Hänel

Bei der Betroffenen, die ihren Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bringen will, hat das Urteil denn auch keine Freude ausgelöst. Im Interview mit dem Online-Portal der Wochenzeitung „Die Zeit“ kommentierte Hänel die Entscheidung des OLG Frankfurt so: „Das hier ist kein Sieg. Weder für mich noch für Frauenrechte. Denn ich wurde ja nicht freigesprochen. Der Fall wird neu aufgerollt und geht wohl nochmal durch zwei Instanzen. Für mich ist das ärgerlich, denn es bedeutet einen großen Zeitverlust.“

Der hinderte die Ärztin allerdings nicht, am Dienstag darauf (9.7.) das „Marburger Leuchtfeuer“ im historischen Saal des Rathauses aus den Händen von Marburgs Oberbürgermeister Thomas Spies (SPD) entgegenzunehmen. Der undotierte Preis wird jedes Jahr von der Stadt Marburg gemeinsam mit der Humanistischen Union (HU) verliehen. In diesem Jahr wurde er – zum allerersten Mal – gleich zweimal verliehen. Neben der Allgemeinärztin, die in ihrer Gießener Praxis auch vorgeburtliche Kindstötungen durchführt und das Werbeverbot dafür für verfassungswidrig hält, erhielt auch die Marburger Ärztin Ruby Hartbrich das „Marburger Leuchtfeuer“. Hartbrich arbeitet ehrenamtlich auf dem privaten Rettungsschiff „Sea Watch 3“ und leistet dort medizinische Hilfe für aus dem Meer gerettete Flüchtlinge.

Laudatio von Rita Süssmuth

Die Laudatio auf Hänel hielt – per Videobotschaft – die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Die vom Bundestag beschlossene Novelle des § 219a StGB, die nach Ansicht des OLG Frankfurt zu einem milderen Strafmaß im Falle Hänels führen könne, bezeichnete Süssmuth als „Rückfall“. Frauen würden erneut wie nicht entscheidungsfähige, nicht zu verantwortungsvollem Handeln fähige Menschen“ behandelt. Die 82-Jährige dankte Hänel allen Ernstes dafür, dass sie sowohl für geborenes wie ungeborenes Leben, das es zu schützen gelte, immer wieder eintrete.

Wer gedacht hatte, dies sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten, wurde wenig später von Egon Vaupel (SPD) eines Besseren belehrt. Der Marburger Alt-Oberbürgermeister ist Vorsitzender der Jury, die die Preisträger des „Marburger Leuchtfeuers“ auswählt. Bei der Feierstunde im historischen Saal des Marburger Rathauses verlas Vaupel die Begründung der Jury für die zuvor noch nie erfolgte Doppelvergabe des Preises. Darin heißt es unter anderem: „Letztlich stehen beide Frauen für dasselbe Ziel: In vorbildlicher Weise setzen sie sich für ein selbstbestimmtes Leben in Würde ein.“

"Der Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1
des Grundgesetzes könnte kaum klarer durch
praktisches Handeln verdeutlicht werden als
mit dem Engagement dieser beiden Ärztinnen"
Begründung der Jury

Und weiter: „Der Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes könnte kaum klarer durch praktisches Handeln verdeutlicht werden als mit dem Engagement dieser beiden Ärztinnen. In herausragender Weise engagieren sie sich für Menschen in Not und ihr Recht auf Leben und körperliche sowie seelische Unversehrtheit.“ Ganz abgesehen davon, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert wird, eine Ärztin, die ehrenamtlich Flüchtlinge behandelt, auf dieselbe Stufe mit einer Medizinerin zu stellen, die gegen ein stattliches Honorar ungeborene Kinder im Mutterleib tötet und dafür wirbt, soviel Unverfrorenheit hat bisher noch niemand bewiesen.

Kaminski bezeichnet Vergabe an Hänel asl "in hohem Maße fragwürdig"

Tags zuvor hatte bereits die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Cornelia Kaminski, die Vergabe des Marburger Leuchtfeuers an Hänel als „in hohem Maße fragwürdig“ bezeichnet und heftig kritisiert. „Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit – ein Amtsträger würdigt eine Ärztin dafür, dass sie wiederholt gegen bestehendes Recht verstoßen hat – stellt sich die Frage, ob Frau Hänel tatsächlich einen richtungsweisenden Dienst an der Gesundheit unter beispielhafter Ausrichtung an moralischen und ethischen Grundsätzen leistet“, erklärte Kaminski und fragte:

„Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein,
wenn bei den von Frau Hänel angebotenen
,Behandlungen‘ regelmäßig einer der
beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt?"
Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende von ALfA

„Kann es ein Dienst an der Gesundheit sein, wenn bei den von Frau Hänel angebotenen ,Behandlungen‘ regelmäßig einer der beiden Patienten in ihrer Praxis stirbt? Ist es moralisch und ethisch beispielhaft, wenn, wie Kristina Hänel in ihrem Buch beschreibt, sie Abtreibungen durchführt, um Seitensprünge zu vertuschen? Oder wenn ein Arzt eine Abtreibung durchführt, bloß weil die Eltern kein Mädchen wollen?“ Auch diese Dienstleistungen biete Hänel an, wie in ihrem Buch „Die Höhle der Löwin“ nachzulesen sei. (Die Höhle der Löwin: Geschichten einer Ärztin über Abtreibung, Ulrike Helmer Verlag 2018, S. 174–179.) Mit Hänel ehre die Stadt eine Ärztin, die Abtreibungen durchführe und sehe gleichzeitig tatenlos zu, wie die letzte geburtshilfliche Einrichtung im gesamten Kreisgebiet (mit Ausnahme der Universitätsklinik) geschlossen werde. Der Oberbürgermeister nutze sein Amt, um verfassungswidrige Positionen gesellschaftsfähig zu machen. „Das“, so Kaminski abschließend, „ist medizinisch, ethisch, menschlich und politisch äußerst bedenklich.“

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