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Neues Arzneimittelgesetz beschlossen

Bundestag kippt das Verbot der Forschung an Nichteinwilligungsfähigen – Hüppe mit Änderungsantrag erfolgreich. Von Stefan Rehder

Berlin (DT) Der Deutsche Bundestag hat am Freitagmorgen in namentlicher Abstimmung mit 357 gegen 164 Stimmen bei 22 Enthaltungen den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneirechtlicher Bestimmung und anderer Vorschriften“ (Drucksache 18/18034) in Dritter Lesung beschlossen. Anlass für die Novelle des deutschen Arzneimittelgesetzes ist die vor zwei Jahren von der Europäischen Union mit der EU-Verordnung 536/2014 neu geregelte Prüfung von Humanarzneimitteln. Mit ihr soll ein EU-weiter einheitlicher Rechtsrahmen für Medikamententests an Menschen geschaffen werden. Bis Oktober 2018 müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union diese Verordnung in nationales Recht umgesetzt haben.

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