Brüssel/Washington/Berlin (DT/dpa) In der britischen Affäre um das Vorgehen gegen die Tageszeitung „The Guardian“ sieht die EU-Kommission keine rechtliche Handhabe für ein eigenes Eingreifen. „Wir müssen als Hüterin der EU-Verträge in unseren Grenzen bleiben, die vom Vertrag gesetzt werden“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. In dem Fall werde die zum EU-Vertrag gehörende Grundrechtecharta nicht berührt. Britische Behörden hatten auf die Zerstörung von Computer-Festplatten beim „Guardian“ gedrungen. Dort war Material gespeichert, das die Zeitung vom früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden erhalten hatte.
Nach „NSA-Affäre“ jetzt „Guardian-Affäre“
Das Weiße Haus distanziert sich von britischer Regierung – Bundesregierung: Rote Linie überschritten – Neue NSA-Enthüllungen