Nicht nur die Kirchen kehren in Österreich ab 15. Mai schrittweise wieder zu öffentlichen Gottesdiensten zurück, auch die Moscheen nehmen ihren Betrieb wieder auf. Auch hier gelten strenge, mit der Regierung abgestimmte Auflagen, die die „Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IGGÖ) nun in einem Leitfaden präzisiert hat. „Einrichtungen, die die strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht erfüllen können, sind weiterhin dazu angehalten, ihre Tore geschlossen zu halten“, so die IGGÖ. Stärker frequentierte Gemeinschaftsgebete, etwa das traditionelle Freitagsgebet, bleiben weiter ausgesetzt und sollen zu Hause in der Familie verrichtet werden.
Schutz des Lebens hat Priorität
„Der Schutz des Lebens und der Gesundheit hat im Islam höchste Priorität und ist allen Geboten übergeordnet“, begründet IGGÖ-Präsident Ümit Vural seinen Appell, sich bis zur vollständigen Öffnung der Moscheen an die Vorgaben des Leitfadens zu halten. Wie bei katholischen Gottesdiensten darf ab 15. Mai auch bei den muslimischen Gebetstreffen nur eine Person pro zehn Quadratmetern Raumfläche zugegen sein. Um zwei Meter Sicherheitsabstand zu wahren, werden die Gebetsreihen versetzt gebildet. Ein Ordnerdienst an den Eingängen wacht darüber, dass alle Mund-Nasen-Schutz tragen und sich keine Menschenansammlungen bilden.
Keine rituellen Waschungen
Besucher werden in einer Liste namentlich erfasst und die entsprechenden Listen zur Rückverfolgung einer möglichen Infektion vier Wochen lang aufbewahrt. Alle Besucher haben ihren eigenen Gebetsteppich mitzubringen, ebenso den Mund-Nasen-Schutz, der bis zum Verlassen der Moschee verpflichtend zu tragen ist. Die Waschgelegenheiten der Moscheen für die rituellen Waschungen sind laut IGGÖ weiter geschlossen zu halten. „Gebetsketten, Koranexemplare, Kopfbedeckungen, Schuhlöffel und andere Gebrauchsgegenstände sind zu entfernen“, heißt es im Leitfaden wörtlich.
Keine Kinder in der Moschee
Auch Altersbeschränkungen sieht die IGGÖ für die Teilnahme an den gemeinsamen Gebeten jetzt vor: „Kindern unter 12 Jahren und Personen mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme untersagt. Älteren Menschen ab 65 Jahren und all jenen, die einer Hochrisikogruppe angehören, wird empfohlen auch weiterhin zu Hause zu beten.“ Alle Moscheen müssen spätestens um 19 Uhr schließen. „Das gemeinschaftliche Fastenbrechen in der Moschee ist auch weiterhin nicht möglich.“
DT/sba
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