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Menschenrechte schützen Minderheiten

Die schwedische Rechtsanwältin Ruth Nordström von den „Scandinavian Human Rights Lawyers“ verteidigt zwei Hebammen, die wegen ihrer Haltung zur Abtreibung in ihrer Heimat nicht arbeiten dürfen. Von Michaela Koller
Foto: Adfero-media | .

Was gibt es in Schweden zur Verteidigung von Grundrechten zu tun? Wir arbeiten in drei Bereichen: Grundrechte, Menschenhandel sowie im Bereich Migration und Asylfälle. Die bekanntesten Menschenrechtsfälle, mit denen wir uns befassen, sind die Fälle zur Gewissensfreiheit. Wir vertreten zwei Hebammen, die gerne in schwedischen Kliniken im Bereich Geburtshilfe und Müttervorsorge und -nachsorge arbeiten würden. Ihnen wurden Arbeitsstellen versprochen. Einer der beiden Hebammen liegt sogar ein Vertrag vor, der unterschrieben ist und ihr für zwei Jahre Arbeit zusichert. Die Klinik brach einfach den Vertrag und kündigte, weil Linda Steen mitgeteilt hatte, sie könne nicht die Kinder, die nach dem Eingriff noch leben, wegtragen und diese einfach ...

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