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Menschenrechte gelten für Alle oder gar nicht

Augsburg (DT/reh) In vielen Ländern der Erde – Deutschland eingeschlossen – werde das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das keinem Menschen von anderen verliehen oder abgesprochen werden kann und Basis und Voraussetzung aller weiteren Rechte ist, immer häufiger nur bestimmten Menschen gewährt“, kritisiert die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Alexandra Linder. So werde Kindern mit Down-Syndrom „teilweise bis kurz vor der Geburt das Recht auf Leben verwehrt“. Andere würden abgetrieben, „weil sie ungewollt, zum falschen Zeitpunkt oder mit dem falschen Geschlecht gezeugt wurden“.

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