Berlin (DT/KNA/reh) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strafbarkeit der „gewerbsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ schafft nach Einschätzung des Deutschen Ethikrats „mehr Probleme als Lösungen“. Durch die Beschränkung auf die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung könnten „größere Anreize für andere, im Gesetzentwurf nicht berücksichtigte Formen der organisierten Beihilfe“ geschaffen werden, heißt es in einer am Donnerstagabend verbreiteten Erklärung des Gremiums, das Bundesregierung und Parlament in bioethischen Fragen beraten soll. Der Ethikrat plädiert stattdessen dafür, „jede Form der organisierten Suizidhilfe zu regulieren“.
„Mehr Probleme als Lösungen“
Deutscher Ethikrat befürchtet, der Regierungsentwurf zum Verbot gewerbsmäßiger Suizidbeihilfe schaffe Anreize für andere Formen