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Online-Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht zur Woche für das Leben 2021.
Eine Schwester hält im Hospiz die Hand einer sterbenden Bewohnerin.
Foto: Norbert Försterling (dpa) | Das Leben genießt auch an seinem Ende das Recht auf den Schutz des Staates. Im Bild: Eine Schwester hält im Hospiz die Hand einer sterbenden Bewohnerin.

Jeder Mensch habe eine, auch im Grundgesetz verankerte, unantastbare menschliche Würde, die bedingungslos gelte, betont der BvL in seiner Einladung zur diesjährigen Fachtagung zum Auftakt der Woche für das Leben aus Augsburg.

Sehen Sie die Fachtagung am
Samstag, 17.4.2021 von 13:00 bis 17:00 Uhr
hier im Livestream: 

 

 

Ablauf der Tagung: 


Eröffnung:

Alexandra M. Linder M.A. (Vorsitzende BVL)

Gehört der Tod zum Leben?
Wider die Banalisierung und Heroisierung des Todes

Prof. Dr. phil. Berthold Wald

Der ambivalente Wunsch nach Assistenz beim Suizid. Suizidprävention und Psychotherapie der Suizidalität

Prof. Dr. med. Reinhard Lindner

Lebenshilfe. Sterbehilfe. Tötungshilfe.
Möglichkeiten und Alternativen zur Tötung

Dr. Thomas Sitte

Moderation:

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Cornelia Kaminski

Ein unverfügbares Recht auf Leben

Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch diesem unverfügbaren Menschenrecht auf Leben und der Schutzfunktion des Staates am Aschermittwoch 2020 mit seiner Entscheidung zum § 217 StGB eine wesentliche Grundlage entzogen. Unter dem Vorzeichen des hohen Gutes der persönlichen Autonomie habe die höchstrichterliche Instanz festgestellt, dass es „ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ gebe: „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen", so der Bundesverband Lebensrecht in seiner Einladung. 

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Themen & Autoren
Meldung Bundesverband Lebensrecht Bundesverfassungsgericht Lebensrechtsbewegung Recht auf Leben Sterbehilfe

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