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Litauen prangert die Leihmutterschaft an

Silhouette einer schwangeren Frau
Foto: Joe Hamilton Photography (24714372) | Litauisches Parlament verurteilt Leihmutterschaft.

Noch ist die Leihmutterschaft in Frankreich – wie in Deutschland – illegal. Doch Ende Juli 2020 wird ein Gesetzentwurf in die zweite Lesung der französischen Nationalversammlung eingebracht, der dieses Verbot aufheben sowie weitere bioethische Grenzüberschreitungen zulassen könnte.

Ganz anders stellt sich die Situation in Litauen dar: dort hat sich das Parlament - wie die Juristin Claire de la Hougue in einem Beitrag für den Figaro berichtet – gegen die Leihmutterschaft erhoben und erklärt, dass diese radikal der Würde der Frau und des Kindes widerspreche.

Leihmutterschaft verurteilt

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Das litauische Parlament – der Seimas - hat am 25. Juni mit einer überwältigenden Mehrheit (54 gegen vier Stimmen bei drei Enthaltungen) eine Resolution angenommen, „die jegliche Form der Leihmutterschaft verurteilt“. Der Beschluss war von den christdemokratischen Abgeordneten verfasst worden und erhielt auch die Unterstützung von Mitgliedern anderer Parteien, vor allem der Grünen und der Sozialdemokraten. Die Resolution stellt zunächst fest, so de la Hougue, dass die Praxis der Leihmutterschaft zahlreichen internationalen Verträgen widerspreche: denen, die den Verkauf eines Kindes, Sklaverei sowie Menschenhandel untersagen, denen, die die Frauenrechte garantieren – insbesondere jene gegen die Ausbeutung ihrer Fortpflanzungsorgane –, sowie diejenigen Verträge, die die Rechte der Kinder schützen oder die Abstammung oder Adoption regeln. Schließlich rufe das litauische Parlament zu einem Verbot der Leihmutterschaft auf, indem es sich zudem auf das litauische Recht berief.

Leihmutterschaft ist eine moderne Form
der Sklaverei und des Menschenhandels

Diese Praxis des Frauen- und Kinderhandels verbieten

Das Parlament bestehe „auf dem Unterschied zwischen einer im Interesse des Kindes durchgeführten Adoption, die eine bestehende schmerzliche Situation beheben soll, und der Leihmutterschaft, die sich auf den Wunsch von Erwachsenen konzentriert, ein Kind zu „haben“, das zu diesen Zweck geplant wird, was voraussetzt, bewusst einer familiären Beziehung ein Ende zu setzen“.
Der Seimas habe darüber hinaus bemerkt, „dass alle Versuche zur Beschränkung der Leihmutterschaft dem Reproduktionstourismus und der Ausbeutung von Frauen in den armen Ländern nur Vorschub geleistet haben.

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Er betont, dass diese Praxis – ob nun offen kommerziell oder angeblich uneigennützig durchgeführt – eine moderne Form der Sklaverei und des Menschenhandels darstellt und weder auf juristischer noch auf ethischer Ebene gerechtfertigt werden könnte“. Das Parlament habe daraus geschlossen, dass einzig die vollständige und definitive Verurteilung sämtlicher Formen der Leihmutterschaft die Beseitigung dieser Praxis ermöglichen könne, die die Menschenrechte und die Menschenwürde verletzt. Es rief daher den Staatspräsidenten, die Regierung und den Außenminister dazu auf, jegliche Form der Leihmutterschaft zu verurteilen. Darüber hinaus habe er sie gebeten, „wirksame Maßnahmen auf europäischer Ebene, beim Europarat und der Europäischen Union zu ergreifen, damit diese Praxis als Form eines Frauen- und Kinderhandels verboten werde“. Der Seimas fordere ferner hohe Geldstrafen für diejenigen, die an internationalen Leihmutterschafts-Verträgen mitwirken, einschließlich der Agenturen und der juristischen und ärztlichen Vermittler.

Die litauischen Abgeordneten stützten sich für die Abfassung der Resolution auf eine vom „European Centre for Law and Justice“ (ECLR) durchgeführte Studie mit dem Titel „Quelles voies de droit international pour interdire la maternité de substitution?“, an deren Ausarbeitung auch Claire de la Hougue mitwirkte. Die Juristin hofft, dass die Entscheidung des litauischen Parlaments eine Bewegung in Gang setze, die weitere europäische Länder mit sich reißt und „zur Ausrottung dieser Praxis ebenso wie zur Beseitigung der Sklaverei führen wird“.

DT/ks

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