Berlin (DT/KNA) Gesetzliche Krankenkassen müssen auch künftig nicht für lesbische Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Kinderwunschbehandlungen finanzieren. „Eine Neuregelung der Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung ist derzeit nicht vorgesehen“, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, wie die Parlamentspressestelle am Donnerstag in Berlin mitteilte. Der Gesetzgeber könne zwar auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen solchen Anspruch ermöglichen. Er sei „jedoch verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet“.