MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Leitartikel: Volksfront bei Betreuungsgeld

Von Jürgen Liminski
Foto: DT | Jürgen Liminski.

Die Rahmen-Fakten beim Thema Betreuungsgeld sind einfach: Die Koalition hat, erstens, auf Drängen der CSU im Koalitionsvertrag beschlossen es bis 2013 einzuführen, dem Zeitpunkt, da der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz greift. Das Bundesverfassungsgericht hat, zweitens, in seinem Kinderbetreuungsurteil vom 10. November 1998 festgehalten, dass der Gleichheitsgrundsatz gebiete, außerhäusliche Betreuung nicht besser als familiäre zu stellen, sprich: die Investition in außerhäusliche Betreuung müsse parallel zu Investitionen in die familiäre Betreuung erfolgen. Das ist die Grundlage für das Betreuungsgeld. Hinzu kommt der Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Eltern nach Wahlfreiheit.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben