Die seit Monaten andauernde Debatte um den Erhalt oder Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a Strafgesetzbuch) ist noch in vollem Gange, da wirft die nächste bioethische Kontroverse ihre Schatten bereits voraus. Nachdem mehrere medizinische Fachgesellschaften die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende gefordert haben, hat sich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, im Vorfeld des 121. Deutschen Ärztetages (8.-11. Mai in Erfurt), entsprechend positioniert. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Montgomery: „Ich persönlich halte die Widerspruchsregelung für richtig.
Leitartikel
Vergesellschaftung des Körpers droht
Die Ärzteschaft fordert die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende. Dem muss sich die Politik widersetzen. Von Stefan Rehder