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Leitartikel: Schuldhaftes Unterlassen

Der Fall des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert hat viele irritiert. Zu Recht. Lambert ist nicht gestorben, er wurde getötet: von seinen Ärzten.
Zum Tod von Wachkomapatient Vincent Lambert
Foto: Julien Mattia (Le Pictorium Agency via ZUMA) | Wachkoma-Patienten sind weder Sterbende, noch bedürfen sie zum Erhalt ihrer Vitalfunktionen einer intensivmedizinischen Therapie. Im Bild: Trauernde nach dem Tod Vincent Lamberts.

Wo es um Leben und Tod geht, lässt es sich mit der Wahrheit nicht zu genau nehmen. Das gilt für Ärzte und selbstverständlich auch für Journalisten. „Vincent Lambert darf endlich sterben“ – So oder ähnlich titelten Zeitungen überall auf der Welt, als der „Cour de cassation“, das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Frankreichs, die Ärzte des Universitätsklinikums Reims ermächtigte, die künstliche Ernährung des 42-jährigen Wachkoma-Patienten und seine Versorgung mit Wasser einzustellen.

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