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Schützt das Recht, was uns heilig ist?

Religiöse Gefühle sind ein schützenswertes Rechtsgut, bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das muss dann aber auch für Christen gelten. Von Stephan Baier
Stephan Baier ist Redakteur der "Tagespost"

Mit einer Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro musste ein Gotteslästerer in Irland bisher rechnen. Nur theoretisch allerdings, denn das Blasphemiegesetz war stets totes Recht, nach dem nie irgendjemand verurteilt wurde. Vielleicht provozierte das Gesetz zu viele Scherze über einen Gott, der durch Atheisten zu beleidigen und durch Geld zu versöhnen sei. Vielleicht haben Irlands Katholiken größere Sorgen als „grob missbräuchliche oder beleidigende Aussagen“ mit Bezug auf „heilig gehaltene Angelegenheiten einer jeden Religion“, wie das Gesetz von 2009 formulierte.

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