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Leitartikel: Politisches Kraut und ideologische Rüben

Eine Rechtsgemeinschaft braucht Regeln und Verfahren. Das spricht für einen EU-Rechtsstaatsmechanismus. Die Sorge, dass er missbraucht würde, ist jedoch nicht unbegründet.
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments
Foto: Olivier Hoslet (Pool EPA/AP) | Der Rechtsstaatsmechanismus sollte den Politikern aus der Hand genommen und den Richtern des Europäischen Gerichtshofs überantwortet werden.

Nein, die Europäische Union ist kein Bankomat, bei dem man in Brüssel den richtigen PIN eingibt, damit sogleich Geld fließt. Sie ist auch keine reine Wirtschaftsgemeinschaft oder ein Staatenbund zu wechselseitiger Gewinnmaximierung. Sie ist, was sie von Anfang der europäischen Einigung an sein sollte: eine Rechtsgemeinschaft. In einer solchen können Rechtsverstöße nicht folgenlos bleiben, aber sie braucht auch rechtlich geordnete Verfahren zur Schuldfeststellung: einen „Rechtsstaatsmechanismus“ also. Bis hierher ist der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und der Mehrheit der EU-Staaten zuzustimmen.

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