Der Bundestag hat das bisher geltende Verbot fremdnütziger Forschung an Nichteinwilligungsfähigen gekippt. In Zukunft dürfen Arzneimittel hierzulande auch an Menschen getestet werden, die weder in der Lage sind, nachzuvollziehen, welche Arzneimittel ihnen verabreicht werden, noch warum und die davon selbst – auch im Erfolgsfalle – nicht mehr profitieren. Alles halb so wild, findet eine Mehrheit des Parlaments. Denn genau diese Personen hätten ja künftig zu einem Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, nach ärztlicher Aufklärung schriftlich ihr Einverständnis zu genau diesem Zweck erklärt. Folglich werde auch bei ihnen die Selbstbestimmung gewahrt.
Leitartikel: Moralischer Kollateralschaden
Von Stefan Rehder