Wie steht es nun um die Religionsfreiheit der in Deutschland lebenden Muslime? An dieser Frage kommt man nicht vorbei, wenn man ernsthaft über den Islamunterricht reden möchte. Nordrhein-Westfalen hat mit Beginn dieses Schuljahres einen Modellversuch gewagt: Schrittweise bewegt man sich vom wertneutralen Fach Islamkunde zum bekenntnisorientierten Islamunterricht. Das entspricht der Logik des Grundgesetzes, das in Artikel 7 Absatz 3 vorsieht, dass der Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ wird.
Leitartikel: Islamunterricht, aber wie?
Von Stephan Baier