Niemand kann den Abgeordneten des Deutschen Bundestags vorwerfen, der Perspektive derer, die zum Weiterleben auf ein fremdes Organ angewiesen sind, zu wenig Beachtung geschenkt zu haben. Schon deshalb nicht, weil beide Gesetzentwürfe, zwischen denen sich die Parlamentarier vergangenen Donnerstag entscheiden sollten, dasselbe Ziel verfolgen: Die Zahl derer zu steigern, die bereit sind, ihre Organe zu spenden, wenn Ärzte bei ihnen einen Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen diagnostizieren. Auch dass Verfechter der Widerspruchsregelung bei dem Bemühen, Patienten ein Gesicht zu geben, die auf ein lebensrettendes Organ warten, sich derart ins Zeug legten, dass die Grenze zur emotionalen Erpressung hier und da verschwamm, gehört vermerkt.
Leitartikel
Gewogen und für zu leicht befunden
Bei der Neuregelung der Organspende hatten die Abgeordneten die Wahl zwischen dem richtigen und dem leichten Weg. Sie entschieden weise.