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Gewogen und für zu leicht befunden

Bei der Neuregelung der Organspende hatten die Abgeordneten die Wahl zwischen dem richtigen und dem leichten Weg. Sie entschieden weise.
Bundestag stimmt über Organspende ab
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Beide Gesetzentwürfe, die vergangene Woche zur Organspende im Bundestag zur Abstimmung standen, verfolgten das Ziel, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die Abgeordneten entschieden sich für den richtigen weg.

Niemand kann den Abgeordneten des Deutschen Bundestags vorwerfen, der Perspektive derer, die zum Weiterleben auf ein fremdes Organ angewiesen sind, zu wenig Beachtung geschenkt zu haben. Schon deshalb nicht, weil beide Gesetzentwürfe, zwischen denen sich die Parlamentarier vergangenen Donnerstag entscheiden sollten, dasselbe Ziel verfolgen: Die Zahl derer zu steigern, die bereit sind, ihre Organe zu spenden, wenn Ärzte bei ihnen einen Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen diagnostizieren. Auch dass Verfechter der Widerspruchsregelung bei dem Bemühen, Patienten ein Gesicht zu geben, die auf ein lebensrettendes Organ warten, sich derart ins Zeug legten, dass die Grenze zur emotionalen Erpressung hier und da verschwamm, gehört vermerkt.

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