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Leitartikel: Ein Schlag ins Kontor

Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofes zeigt: Die „Kultur des Todes“ lässt sich stoppen. Nötig ist dazu Ausdauer und Entschiedenheit.
Proteste gegen Entscheidung zum Abtreibungsgesetz in Polen
Foto: Czarek Sokolowski (AP) | Die wütenden Proteste, die weder vor Sachbeschädigung noch vor der Störung von Gottesdiensten Halt machen, kann niemand gutheißen. Verstehen lassen sie sich schon.

Die Bedeutung des Urteils, mit dem der polnische Verfassungsgerichtshof die Vornahme vorgeburtlicher Kindstötungen aufgrund einer diagnostizierten Behinderung vergangene Woche für verfassungswidrig erklärte, lässt sich kaum überschätzen. Nicht nur, weil es Menschen mit Behinderungen attestiert, dieselbe Würde zu besitzen, wie jene ohne Behinderung. Nicht nur, weil es der so offen wie schamlos praktizierten Eugenik endlich einen Riegel vorschiebt – im vergangenen Jahr wurde ganze 1.074 der rund 1.100 gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen in Polen so begründet –, sondern auch, weil es die zentrale Behauptung der Abtreibungsbefürworter, es gäbe ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung, als Fiktion entlarvt.

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