Selbstverständlich ist es nicht zu beanstanden, wenn der Bundesinnenminister als Verfassungsminister auch in der Flüchtlingsfrage Wert darauf legt, dass die bestehenden Gesetze trotz des weiter ungebrochenen Zustroms von Flüchtlingen eingehalten werden. Genau dies hat Thomas de Maiziere unlängst angekündigt: Die Regeln der Dublin-III-Verordnung vom 26. Juni 2013 sollen künftig strikt beachtet werden. Sie sehen im Grundsatz vor, dass der Staat für die Registrierung von Flüchtlingen zuständig ist, in dem diese erstmals den europäischen Kontinent betreten. Die geographischen Daten weisen aber zwingend aus, dass dies in fast allen Fällen Griechenland, Italien oder auch Ungarn ist.
Leitartikel: Die Grenzen und das Recht
Von Friedrich Von Westphalen