Der Volksmund hat es immer schon gewusst: „Der Teufel ist ein Eichhörnchen“. Soll heißen: Übel können unscheinbar daherkommen und trotzdem reichlich Unheil stiften. Oder anders formuliert: Bisweilen treten Probleme auch dort auf, wo sie niemand vermutet. So gesehen ist das Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe einen Schlussstrich unter den acht Jahre währenden Rechtsstreit zog, den die Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen das Patent DE 19756864 des Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle führte (DT, 24.11.), in der Tat ein diabolisches. Denn die für das Patentrecht zuständigen Richter des X.
Leitartikel: Diabolisches Urteil.
Von Stefan Rehder