MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Leitartikel

Das letzte Gefecht

Erhalt oder Wegfall des §219a StGB ist eine Stellvertreter-Debatte und ein Angriff auf die Restbestände staatlichen Lebensschutzes. Von Stefan Rehder
Stefan Rheder: Das letzte Gefecht

Mitunter sind Zugeständnisse auch Geständnisse. Als der Bundestag bei der Reform des § 218 StGB das in den alten Bundesländern geltende Indikationsmodell durch eine Fristenregelung mit Beratungspflicht ersetzte, gestand er im Grunde, mehrheitlich nicht willens zu sein, das Leben ungeborener Kinder konsequent zu schützen. Wer um Fairness bemüht ist, wird zugestehen, dass es für eine derart radikale Selbstbeschränkung des Staates nicht nur schlechte Gründe gibt. So ist es eine Sache, Bürger auch dann für zurechnungsfähig zu halten, wenn sie sich geschlechtlich betätigen. Eine ganz andere wäre es, Frauen zum Austragen von Kindern zu verpflichten, die bei einer Vergewaltigung gezeugt wurden und als solche eben nicht nur eine der möglichen ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich