Mitunter sind Zugeständnisse auch Geständnisse. Als der Bundestag bei der Reform des § 218 StGB das in den alten Bundesländern geltende Indikationsmodell durch eine Fristenregelung mit Beratungspflicht ersetzte, gestand er im Grunde, mehrheitlich nicht willens zu sein, das Leben ungeborener Kinder konsequent zu schützen. Wer um Fairness bemüht ist, wird zugestehen, dass es für eine derart radikale Selbstbeschränkung des Staates nicht nur schlechte Gründe gibt. So ist es eine Sache, Bürger auch dann für zurechnungsfähig zu halten, wenn sie sich geschlechtlich betätigen. Eine ganz andere wäre es, Frauen zum Austragen von Kindern zu verpflichten, die bei einer Vergewaltigung gezeugt wurden und als solche eben nicht nur eine der möglichen ...
Leitartikel
Das letzte Gefecht
Erhalt oder Wegfall des §219a StGB ist eine Stellvertreter-Debatte und ein Angriff auf die Restbestände staatlichen Lebensschutzes. Von Stefan Rehder