Es stimmt schon. Vorgeburtliche Kindstötungen hat es immer gegeben. Auch an Versuchen, Abtreibungen rechtlich zu regeln, herrscht in der Geschichte der Menschen kein Mangel. Und dennoch stellte die Fristenregelung mit Beratungspflicht, die der erste gesamtdeutsche Gesetzgeber heute vor 20 Jahren beschloss und die in bis heute nur leicht veränderter Form fortbesteht, einen Paradigmenwechsel in der Nachkriegsgeschichte dar. Zumindest für die alten Bundesländer.