Der geplante Paragraf 217 StGB, der bislang nur die gewerbsmäßig betriebene Suizidhilfe mit Strafe bewehren will, wird das letzte biopolitische Projekt der Regierung Merkel sein. Zumindest in dieser Legislaturperiode. Vergleicht man Merkels bisherige Biopolitik mit der ihres Vorgängers, so fällt eine erstaunliche Kontinuität der Ziele auf. Sowohl Schröder als auch Merkel betrieben – wie viele andere westlichen Staatschefs auch – bislang Biopolitik nach der Maxime „so wenig Regulierung wie möglich“.
Leitartikel: Angela Merkels Biopolitik
Von Stefan Rehder