Warschau (DT/KNA) Der Streit um das Abtreibungsgesetz wird in Polen nun auch vor dem Verfassungsgericht ausgetragen. Rund 100 Parlamentsabgeordnete wollen beim höchsten Gericht beantragen, dass Schwangerschaftsabbrüche von schwer kranken Embryos für verfassungswidrig erklärt werden. „Es geht vor allem um Kinder mit Down-Syndrom, die hervorragend leben und eine Freude für ihre Eltern sind“, sagte Anna Sobecka von der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) der polnischen Nachrichtenagentur KAI (Freitag). Das bestehende Gesetz erlaubt Abtreibungen in drei Ausnahmefällen: bei Gefährdung der Gesundheit der Frau, bei einer Vergewaltigung oder bei einer irreversiblen schweren Schädigung des Fötus.
Lebensrechtler rufen Verfassungsgericht an
Rund 100 Abgeordnete wollen Pro-Life-Entscheidung herbeiführen