Der „Bund Katholischer Unternehmer“ (BKU) hat das Urteil des Landgerichts Berlin kritisiert, wonach Beschimpfungen der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast zulässig seien. Die Meinungsfreiheit sei zwar eines der bedeutendsten Rechtsgüter der freiheitlichen Demokratie. „Es darf aber nicht sein, dass unter ihrem Schutz Hass und übelste Hetze verbreitet werden“, äußerte sich der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel in einer Stellungnahme.
"Persönlich verletzende Angriffe, die klar
unter die Gürtellinie gehen, sollten von
einem Gericht nicht als zulässige
Schmähkritik bewertet werden"
BKU-Vorsitzender Ulrich Hemel
„Persönlich verletzende Angriffe, die klar unter die Gürtellinie gehen, sollten von einem Gericht nicht als zulässige Schmähkritik bewertet werden“, heißt es weiter. Die Würde des Menschen sei und bleibe unantastbar, eine hasserfüllte Sprache dürfe nicht zum Stilmittel in der politischen Auseinandersetzung werden.
Unbekannte hatten Künast in sozialen Netzen unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und auch sexistische Posts über die Grünen-Politikerin publiziert. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin stellen solche Kommentare aber „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“ dar.
BKU weist auf Außenwirkung des Urteils hin
Der BKU-Vorsitzende Hemel wies auch auf die Außenwirkung der Gerichtsentscheidung hin. Diese setze schließlich Maßstäbe für die Kultur des Umgangs miteinander. Die Gerichte forderte Hemel dazu auf, auf eine „allgemeine Verrohung der Sprache“, insbesondere in den sozialen Netzen, nicht mit einer Aufweichung des Strafrechts zu reagieren. Stattdessen seien „deutliche Stoppsignale“ und spürbare Strafen für die Täter gefordert.
DT/mlu
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