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Konversionstherapien: Das Parlament hat ideologisch entschieden

Der Deutsche Bundestag hat ein Verbot sogenannter Konversionstherapien beschlossen. Entscheidet jetzt das Parlament, worunter Menschen leiden dürfen?
Bundestag zu Konverstionstherapien
Foto: Kay Nietfeld (dpa) | Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verfolgt von der Regierungsbank aus die Bundestagssitzung.

Am vergangenen Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag in Dritter Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (Bundestagsdrucksache 19/18768) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP angenommen. Änderungsanträge der AfD und Bündnis 90/Die Grünen fanden dagegen keine Mehrheit. Wie es in dem dem Gesetzentwurf vorangestellten Problemaufriss heißt, handele es sich bei den in Deutschland „angeboten und durchgeführten“ sogenannten Konversionstherapien „um Behandlungen, die darauf abzielten, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken“.

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