Am vergangenen Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag in Dritter Lesung den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (Bundestagsdrucksache 19/18768) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP angenommen. Änderungsanträge der AfD und Bündnis 90/Die Grünen fanden dagegen keine Mehrheit. Wie es in dem dem Gesetzentwurf vorangestellten Problemaufriss heißt, handele es sich bei den in Deutschland „angeboten und durchgeführten“ sogenannten Konversionstherapien „um Behandlungen, die darauf abzielten, die sexuelle Orientierung oder selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken“.
Berlin
Konversionstherapien: Das Parlament hat ideologisch entschieden
Der Deutsche Bundestag hat ein Verbot sogenannter Konversionstherapien beschlossen. Entscheidet jetzt das Parlament, worunter Menschen leiden dürfen?