Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Karlsruhe

Konversion: Gerichtliche Glaubensprüfung unterliegt Grenzen

Weil sie vom Islam zum Christentum übergetreten sind, fürchten viele Flüchtlinge um ihr Leben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine gerichtliche Prüfung zur Bewertung des Glaubensübertritts Grenzen unterliegt.
Abschiebung von Konvertiten
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | Für frühere Muslime, die sich Christus zuwandten, ist die Abschiebung in islamische Staaten oft ein Flug in den Tod.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass in Asylverfahren von Konvertiten eine gerichtliche Prüfung zur Bewertung des Glaubensübertritts Grenzen unterliegt. Es dürfe keine formale oder inhaltliche „Glaubensprüfung“ durch die Gerichte geben, stellte das Verfassungsgericht fest. Gerichte müssen demnach aber grundsätzlich prüfen, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Religion besteht. Die Verfassungsbeschwerde eines abgelehnten Asylbewerbers nahmen die Verfassungsrichter deshalb nicht zur Entscheidung an. (Az. 2 BvR 1838/15).

Immer wieder Klagen über die Anhörungen konvertierter Flüchtlinge

Lesen Sie auch:

Weil sie vom Islam zum Christentum übergetreten sind, fürchten viele Flüchtlinge, vor allem aus dem Iran, bei einer Rückkehr in ihre frühere Heimat um ihr Leben. Immer wieder gab es daher Klagen über die Anhörungen von christlichen Flüchtlingen, die vom Islam konvertiert sind, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In der Urteilbegründung heißt es unter anderem: „Zwar dürfen die Gültigkeit eines Übertritts zu einer Religionsgemeinschaft und das religiöse Selbstverständnis einer solchen Gemeinschaft nicht in Frage gestellt werden. Die Gerichte müssen jedoch die innere Tatsache, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität des Betroffenen zentrale Bedeutung hat, zu ihrer vollen Überzeugung feststellen. Diese fachgerichtliche Prüfung verletzt weder das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen oder Religionsgemeinschaften noch die Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit des Einzelnen.“

Asylantrag des klagenden Iraners 2011 abgelehnt

Der Asylantrag des klagenden Iraners war im Jahr 2011 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Vor Gericht machte er später geltend, dass er zum Christentum übergetreten und im Mai 2013 getauft worden sei. Ihm drohe deshalbbei einer Abschiebung in den Iran die Gefahr von Verfolgung. Seine Klage scheiterte vor den Verwaltungsgerichten. Diese kamen zu dem Schluss, dass ihm bei einer Rückkehr in den Iran keine Verfolgung aus religiösen Gründen drohe. Der mit dem Fall befasste Verwaltungsgerichtshof stellte unter anderem fest, dass er sich nicht von „einer die religiöse Identität prägenden Hinwendung zur christlichen Religion“ habe überzeugen können.

DT/chp

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Redaktion Asylbewerber Bundesverfassungsgericht Religionsfreiheit

Weitere Artikel

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott