Immerhin: Wer die Ehe mit den in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich gestalteten Lebenspartnerschaften für juristisch austauschbar hält, kann sich jedenfalls nicht auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berufen. Dieser wies die Beschwerde eines heterosexuellen Paares aus Österreich ab, das anstelle der Ehe eine Eingetragene Partnerschaft schließen wollte. Letztere ist in Österreich homosexuellen Paaren vorbehalten, die Ehe dagegen verschieden geschlechtlichen. Zumindest bisher, denn Österreichs Verfassungsgerichtshof prüft, ob Homosexuellen die Ehe verwehrt werden kann, nachdem sich die beiden Rechtsinstitute so ähnlich geworden sind.
Kommentar: Wann kommt die Ehe a la carte?
Von Stephan Baier